Kostenübernahme
Betreuungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei geringem
Einkommen oder dem Bezug von Sozialleistungen – ist eine Übernahme der Betreuungskosten nach § 90 SGB VIII durch das
Jugendamt möglich.
Bei Fragen zur Übernahme der Betreuungskosten wenden Sie sich bitte an den Rheingau-Taunus-Kreis:
06124 / 510-749
Der Antrag ist hier auszufüllen bzw. auszudrucken:
Mittagsversorgung
Für Ihr Kind besteht die Möglichkeit, Leistungen für Bildung und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu beantragen. Hierzu zählt auch die durch Schulen organisierte gemeinschaftliche Mittagsverpflegung.
Bei Fragen zur Übernahme der Kosten für die Mittagsversorgung wenden Sie sich bitte an das kommunale Jobcenter Idstein:
06126 / 2270-9228
Der Antrag ist hier auszufüllen bzw. auszudrucken:
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Anträge zur Übernahme der Betreuungskosten sowie Verpflegungsgutscheine ausschließlich per E-Mail an: kibi@famformatis.de
