Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines zum Ganztag
Ab wann gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung?
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab der 1. Klasse.
Was ist das Rahmenkonzept des Kreises?
Der Rheingau-Taunus-Kreis hat ein kreisweites Rahmenkonzept entwickelt, das vom Kreistag verabschiedet wurde.
Es definiert verbindliche Qualitätsstandards, organisatorische Strukturen und Rahmenbedingungen für den Ganztag – und sorgt so für ein einheitliches Angebot im gesamten Kreis.
Ist die Teilnahme am Ganztag verpflichtend?
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig.
Mit der Anmeldung entscheiden Sie sich jedoch bewusst für ein verbindlich organisiertes Angebot mit festen Betreuungstagen.
Sobald Ihr Kind angemeldet ist, ist die Teilnahme an diesen Tagen verpflichtend.
Abmeldungen sind nur in Ausnahmefällen über die Schulleitung möglich.
Unentschuldigte Fehlzeiten im Ganztag werden wie am Vormittag gezählt.
Gilt das neue Modell (Säule 1 und Säule 2) nur für die kommende erste Klassenstufe?
Das Angebot gilt nicht ausschließlich für die erste Klasse.
Zwar startet der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für die erste Klassenstufe und wird anschließend stufenweise ausgeweitet. Der Kreis plant derzeit jedoch, das Ganztagsangebot bereits für alle Klassenstufen vorzuhalten.
Entsprechend passen auch wir unser flexibles Angebot ab dem kommenden Schuljahr für alle Jahrgänge an.
Warum kann ich mein Kind im Ganztag nicht jederzeit abholen?
Der Ganztag ist ein subventioniertes Angebot, das Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder sicherstellen soll. Damit dies funktioniert, braucht es einen klaren, planbaren Tagesablauf, der den Kindern Struktur, Sicherheit und verlässliche Bezugspersonen bietet.
Freie Abholzeiten würden diesen Ablauf stören, die Planung von Betreuungszeiten, Lehrerstunden und Angeboten erschweren und die Qualität des Ganztags für alle Kinder beeinträchtigen.
Da das Angebot durch den Kreis und das Land Hessen mit hohen Mitteln gefördert wird, ist eine verbindliche Nutzung der gebuchten Betreuungstage notwendig. So können wir gewährleisten, dass jedes Kind verlässlich betreut wird und alle Familien gleichberechtigt von diesem Angebot profitieren.
Buchung & Organisation
Welche Buchungsmodelle gibt es?
Im geförderten Ganztag („Säule 1“) können Eltern wählen zwischen:
- 5 Betreuungstagen pro Woche (55 € pro Monat)
- 3 Betreuungstagen pro Woche (32 € pro Monat)
Welche drei Tage im 3-Tage-Modell angeboten werden, richtet sich nach der Bedarfsabfrage sowie schulischen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Nach der Anmeldung sind die gewählten Tage verbindlich.
Warum gibt es feste Betreuungstage?
Der Ganztag ist als verlässlicher Bildungs- und Lebensraum konzipiert. Lehrer- und Betreuerstunden sowie Angebote werden fest geplant und können nicht individuell variieren.
Feste Betreuungstage bieten Ihrem Kind einen stabilen Wochenrhythmus, verlässliche Bezugspersonen und klare Strukturen. So entsteht Sicherheit für die Kinder und Planungssicherheit für die Familien, Schulen und Betreuungsträger.
Wird es weiterhin ein flexibles Angebot geben?
Ja. Ergänzend zum geförderten Ganztag („Säule 1“) wird es weiterhin ein flexibles Betreuungsangebot („Säule 2“) geben.
Dieses wird vollständig über Elternbeiträge finanziert und kann aus diesem Grund organisatorisch freier gestaltet werden. Details werden rechtzeitig bekanntgegeben.
An welchen Tagen kann ich die Frühbetreuung nutzen?
Die Frühbetreuung kann jeweils an den gebuchten Tagen genutzt werden.
Anmeldung
Bis wann muss ich mein Kind anmelden?
Der Anmeldeschluss für das jeweils kommende Schuljahr ist der 31. Mai.
Warum gibt es einen Anmeldeschluss?
Damit wir Personal und finanzielle Ressourcen verantwortungsvoll planen können, benötigen wir vor Beginn des Schuljahres verbindliche Anmeldungen.
Was passiert, wenn ich mein Kind nach dem 31.05. anmelde?
Für unser flexibles Betreuungsangebot (Säule 2) können Sie Ihr Kind auch noch nach dem Anmeldeschluss zu festen Nachmeldeterminen anmelden – die Buchung hängt nur von den vorhandenen Kapazitäten ab.
Für das geförderte Ganztagsangebot (Säule 1) gilt das Anmeldedatum 31.05. als verbindliche Grundlage für das kommende Schuljahr. Dieses Datum ist wichtig, weil die Mittel des Kreises auf dieser Basis bereitgestellt werden und wir damit Personal, Gruppenstrukturen und Angebote planen.
Spätere Anmeldungen für Säule 1 können nur berücksichtigt werden, wenn während des Schuljahres Plätze frei werden. Wir empfehlen daher, sich möglichst bis zum 31.05. anzumelden, um einen sicheren Platz zu garantieren.
Gibt es Platzbeschränkungen?
Bisher konnten wir allen angemeldeten Kindern einen Ganztagsplatz anbieten.
Alle Kinder, die bis zum 31.05. angemeldet sind und in die 1. Klasse kommen, erhalten auf jeden Fall einen Platz.
Sollte die Nachfrage darüber hinaus unerwartet stark steigen, behalten wir uns vor, zusätzliche Plätze nach Kapazität zu vergeben.
Kosten & Beiträge
Warum ist das Angebot der Säule 2 teurer?
Da für das flexible Angebot der Säule 2 keine öffentlichen Zuschüsse vorgesehen sind, müssen die tatsächlichen Kosten vollständig durch Elternbeiträge gedeckt werden. Der Rheingau-Taunus-Kreis sowie das Land Hessen fördern ausschließlich den verbindlichen Ganztag (Säule 1).
Warum werden Betreuungs- und Essensbeiträge auch in den Ferien berechnet?
Die Beiträge sind als Mischkalkulation auf zwölf Monate angelegt.
Das bedeutet: Die Gesamtkosten des Jahres werden gleichmäßig auf alle Monate verteilt.
So entstehen für Familien konstante, verlässliche Monatsbeiträge – unabhängig von Ferienzeiten oder Schließtagen.
Warum wird eine Aufnahmegebühr erhoben?
Mit der Aufnahme entstehen einmalige Verwaltungs- und Organisationskosten (z. B. Vertragsbearbeitung, Anlage von Verwaltungsdaten, organisatorische Vorbereitung des Platzes).
Die Aufnahmegebühr deckt diese einmaligen Aufwendungen ab und wird einmalig bei Aufnahme fällig.
Gibt es einen Geschwisterrabatt?
Nein – weil jedes Kind die gleiche Betreuung, die gleichen Angebote und die gleichen Ressourcen bekommt, unabhängig davon, ob es Geschwister gibt oder nicht. So zahlen alle Familien nachvollziehbar denselben Beitrag, und niemand wird benachteiligt oder bevorzugt.
Pädagogischer Alltag
Muss mein Kind am Mittagessen teilnehmen?
Da wir großen Wert auf ein gesundes, ausgewogenes Mittagessen in lebhafter Gruppenatmosphäre legen, ist für alle Kinder die Teilnahme am gemeinsamen Essen an den gebuchten Tagen Pflicht.
Zu besonderen Allergenen u.s. sprechen Sie uns bitte gern direkt persönlich an!
Wie sieht ein typischer Ganztag aus?
Der Ganztag ist offen gestaltet und verbindet Lern- oder Hausaufgabenzeiten mit freiem Spiel, Bewegung, Erholung und pädagogischen Angeboten.
Feste Bezugspersonen begleiten die Kinder durch den Nachmittag und schaffen einen verlässlichen Rahmen.
Je nach Schule, organisatorischen Gegebenheiten, Raumangebot und Hausaufgaben- bzw. Lernzeiten wird unser Funktionsraumprinzip umgesetzt – dabei fließt die laufende Konzeptarbeit ein, um Angebote und Abläufe stetig weiterzuentwickeln.
Was bedeutet der Ganztag konkret für mein Kind?
Ihr Kind erlebt einen sicheren, klar strukturierten Lebensraum über den Unterricht hinaus – mit Raum für Lernen, soziale Erfahrungen, individuelle Interessen und Erholung.
Uns ist wichtig, dass Ganztag nicht nur organisiert, sondern gut gestaltet ist.
In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern, den Schulen, möchten wir einen verlässlichen, entwicklungsfördernden Lebensraum schaffen, in dem Kinder ihren Nachmittag gestalten können, soziale Kontakte pflegen und wechselnde Impulse bekommen.
